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B.7.5 · Alkohol und Motorradfahren — auch ein Bierchen in der Mittagspause?

Und Schmerzmittel — nach einer OP oder beim Zahnarzt?

Unterschätzte Falle. Für Medikamente gibt es keinen festen Grenzwert wie beim Alkohol — harmlos ist das aber nicht: Wer durch ein Medikament fahruntüchtig wird, erfüllt denselben Straftatbestand wie eine betrunkene Person (§ 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr) — ganz ohne Promillezahl. Kommt eine konkrete Gefährdung dazu, greift § 315c StGB. Mögliche Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Sperrfrist, MPU — und die Versicherung kann Regress nehmen, du bleibst dann auf dem Schaden sitzen.

Besonders heikel sind starke Schmerzmittel (Opioide wie Tilidin oder Tramadol), Beruhigungs- und Schlafmittel sowie manche Antihistaminika: Sie machen müde, verlangsamen die Reaktion und vernebeln die Wahrnehmung. Vor jeder Fahrt gilt deshalb: Beipackzettel lesen, im Zweifel Arzt oder Apotheker fragen — du bist selbst dafür verantwortlich, fahrtüchtig aufs Bike zu steigen (§ 2 FeV).

Aus der Praxis: Einmal direkt nach einer Zahn-OP unter starken Schmerzmitteln gefahren — nie wieder. Man sieht die Welt wie durch einen Schleier, alles kommt zeitlich verzögert an, die Gefühle sind gedämpft. Auf dem Motorrad, wo Sekundenbruchteile und Feingefühl zählen, sind das denkbar schlechte Voraussetzungen. Im Zweifel: Bike stehen lassen, Bahn oder Taxi nehmen.

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