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Rechtliches · Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Freiwillige Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit auf nbnl.de — mit dem, was funktioniert, und dem, was noch nicht. Stand: Juli 2026.
Freiwillige ErklärungTeilweise vereinbar mit WCAG 2.1 AASelbstprüfung, kein externes AuditSchriftgröße umstellbarDunkelmodusKein Ton startet von selbstBarriere melden: info@nbnl.de
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Warum es diese Seite gibt

NBNL wird von einer Einzelperson betrieben. Als Kleinstunternehmen sind wir nach § 3 Abs. 3 BFSG von den gesetzlichen Barrierefreiheits­anforderungen ausgenommen. Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem — weil Motorradfahren niemanden ausschließt und eine Website das auch nicht sollte.

Diese Erklärung gilt für die Website www.nbnl.de einschließlich aller Unterseiten.

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Wie barrierefrei ist NBNL?

Teilweise vereinbar mit den Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. „Teilweise" heißt: Ein Teil der Anforderungen ist erfüllt, ein Teil nicht — die bekannten Lücken stehen weiter unten und werden nicht beschönigt.

Grundlage ist eine eigene, automatisierte Prüfung vom 28. Juli 2026 über Startseite, Steckbriefe, Streckenkarte und Rechtsseiten. Es gab kein externes Audit und keine Prüfung durch Betroffene. „Teilweise vereinbar" ist deshalb eine Selbsteinschätzung, keine Zertifizierung.
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Was bereits funktioniert
  • Schriftgröße lässt sich direkt auf der Seite umstellen (Schalter „A A" oben), ohne dass das Layout bricht.
  • Dunkelmodus für lichtempfindliche oder kontrastempfindliche Augen.
  • Bedienung per Tastatur, semantische Überschriftenstruktur und sichtbarer Fokus.
  • Alternativtexte für inhaltstragende Bilder; rein dekorative Bilder sind als solche ausgezeichnet und werden von Screenreadern übersprungen.
  • Kein Ton startet von selbst. Motorsounds spielen ausschließlich nach einem Klick und lassen sich jederzeit anhalten.
  • Mit KI erzeugte Bilder und Videos sind sichtbar gekennzeichnet.
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Bekannte Einschränkungen

Wir benennen sie lieber, als sie zu verschweigen:

  • Vergrößern gesperrt: Auf Mobilgeräten ist das Aufziehen mit zwei Fingern derzeit technisch unterbunden. Als Ausweichweg steht der Schriftgrößen-Schalter „A A" zur Verfügung. Wir arbeiten daran.
  • Farbkontraste: Auf mehreren Seiten liegen Kontraste unterhalb der geforderten 4,5:1 — vor allem bei kleiner Sekundärschrift wie Bild- und Tonrechte-Angaben.
  • Interaktive Karten (Strecken, Routenplaner, Navigator, Wetter) sind visuelle Werkzeuge und mit Screenreader nicht sinnvoll bedienbar. Streckendaten stehen als GPX-Download bereit.
  • Spiele (Rennspiel, Quartett) setzen Maus- oder Touch-Bedienung und schnelle Reaktion voraus.
  • Nutzergenerierte Inhalte — Fotos und Beiträge aus der Gemeinschaft — haben oft keine Alternativtexte, weil sie von Mitgliedern stammen.
  • Verschachtelte Bedienelemente in der Streckenliste können die Ausgabe von Screenreadern unklar machen.
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Barriere gefunden?

Schreib uns — jede Meldung hilft und wird gelesen. Beschreib gern, welche Seite betroffen ist und welches Hilfsmittel du nutzt.

info@nbnl.de — wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
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Rechtlicher Hinweis

Da die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für uns als Kleinstunternehmen nicht gelten, ist kein behördliches Durchsetzungsverfahren eröffnet. Diese Erklärung ist freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch.

Sollte NBNL die Schwellen des Kleinstunternehmens überschreiten (10 Beschäftigte oder 2 Mio. € Jahresumsatz), prüfen wir die Anforderungen neu. Weitere Angaben zum Anbieter im Impressum.
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