B.7.1 · Alkohol und Motorradfahren — auch ein Bierchen in der Mittagspause?
Was ist gesetzlich erlaubt?
In Deutschland gelten für motorisierte Zweiräder dieselben Promille-Grenzen wie für Autos:
- 0,0 ‰ für Fahranfängerinnen in der Probezeit (zwei Jahre nach Führerschein-Erteilung) und für alle unter 21 Jahren — nach § 24c StVG
- 0,3 ‰ — relative Fahruntüchtigkeit: wenn du Auffälligkeiten zeigst (Schlenker, Reaktionsfehler, Unfall), drohen Strafanzeige nach § 316 StGB, Geldstrafe, Führerscheinentzug
- 0,5 ‰ — Ordnungswidrigkeit: Bußgeld ab 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, mindestens 1 Monat Fahrverbot nach § 24a StVG
- 1,1 ‰ — absolute Fahruntüchtigkeit: automatische Straftat nach § 316 StGB — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, MPU („Idiotentest") wahrscheinlich