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B.7.4 · Alkohol und Motorradfahren — auch ein Bierchen in der Mittagspause?

Was ist mit Cannabis, Medikamenten und anderen Stoffen?

- Cannabis / THC: seit der Cannabis-Legalisierung 2024 gilt für aktives THC im Blut ein Grenzwert von 3,5 ng/ml (Stand 2026, ohne Gewähr), darüber drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Wichtig für Fahranfänger: In der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt — wie beim Alkohol — ein absolutes Cannabis-Verbot am Steuer (§ 24c StVG). Cannabis hat eine lange Halbwertszeit — auch Tage nach dem Konsum kann der Wert noch zu hoch sein

- Medikamente mit Warnhinweis auf der Packung („Beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit") — keine Diskussion, nicht fahren. Antihistaminika, starke Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlafmittel

- Stimulanzien wie Amphetamine: höhere Risikoaufnahme, Konzentrationseinbrüche nach Wirkungsende — generell unzulässig nach § 24a Abs. 2 StVG

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