L.6.3 · Elektro für Kinder und Jugend
Darf mein Kind mit einem Elektro-Crosser auf der Straße fahren?
Nein. Kinder-Crosser und Pocketbikes haben keine Straßenzulassung und dürfen nur auf geschlossenem Gelände oder Privatgrund bewegt werden — nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Parkplätzen. Für die Straße gelten die normalen Führerschein- und Mindestalter-Regeln (siehe H1 – Klassen A1, A2, A). Pflicht sind immer Schutzausrüstung und die Aufsicht durch Erwachsene.