L.5.2 · Sicherheit, Lärm und Umwelt
Muss ein E-Motorrad ein künstliches Fahrgeräusch (AVAS) haben?
Nein. Die AVAS-Pflicht — das künstliche Geräusch bei langsamer Fahrt — gilt seit Juli 2021 nur für neue E-Autos, nicht für Motorräder. Ein E-Motorrad darf also praktisch lautlos fahren. Genau deshalb ist es so wichtig, dass du defensiv fährst und dich sichtbar machst — Fußgänger und abbiegende Autos hören dich nicht kommen (siehe E1 und E2).