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L.4.1 · Kaufen, Führerschein und Kosten

Welchen Führerschein brauche ich für ein E-Motorrad?

Denselben wie beim Verbrenner — es zählt die Leistung, nicht der Antrieb: A1 bis 11 kW, A2 bis 35 kW, A ohne Grenze (§ 6 FeV). Die Feinheit: E-Motorräder werden nach ihrer Dauerleistung (Nennleistung) eingestuft, nicht nach der Spitzenleistung. Deshalb darf eine A2-taugliche E-Maschine kurzzeitig deutlich kräftiger zuschnappen, als die 35 kW vermuten lassen — Drehmoment und Beschleunigung bleiben. Auch mit B196 (Auto-Führerschein plus Schulung) darfst du E-Krafträder bis 11 kW fahren. Details in H1 – A1, A2, A und H2 – B196; für die Theorie der NBNL-Führerschein-Trainer.

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