H.4.3 · Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Gilt die zweijährige Probezeit auch für den Motorradführerschein?
Ja. Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erwirbt — egal ob Auto oder Motorrad — bekommt sie auf 2 Jahre Probezeit (§ 2a StVG). Hast du die Probezeit schon mit dem Auto-Führerschein abgeleistet und machst später den Motorrad-Schein, startet sie nicht neu. In der Probezeit führen schwere Verstöße zu Aufbauseminar und Probezeit-Verlängerung — Tempo- und vor allem Alkoholverstöße zählen auf dem Motorrad genauso (siehe B7 – Alkohol und Motorradfahren).