H.5.2 · Auto-Führerschein, Ausland und Sonderfälle
Gilt mein ausländischer oder EU-Motorradführerschein in Deutschland?
EU- und EWR-Führerscheine gelten in Deutschland unbegrenzt weiter, solange sie gültig sind (§ 28 FeV). Führerscheine aus Drittstaaten darfst du nach Begründung eines Wohnsitzes meist nur 6 Monate nutzen und musst sie danach umschreiben lassen — je nach Land mit oder ohne Prüfung (§ 29 und § 31 FeV). Im Zweifel bei der Führerscheinstelle nachfragen.