G.3.7 · Straßenzugelassen oder nicht — was darf auf die Straße?
Kann ich mit einem Elektro-Motorrad im Wald, auf Wald-, Forst- oder Feldwegen fahren?
Nein — und das ist ein verbreiteter Irrtum. Ein Elektro-Motorrad ist rechtlich ein Kraftfahrzeug wie jeder Benziner. Leise und abgasfrei ändert nichts: Das Verbot hängt am Motorantrieb, nicht am Lärm. (Gemeint ist hier ein echtes E-Motorrad, kein Pedelec/E-Bike mit Pedalen — für die gelten andere Regeln.)
- Wald, Wald- und Forstwege: motorisiertes Fahren ist verboten — egal ob Strom oder Benzin (§ 14 Bundeswaldgesetz plus Landeswaldgesetze). Forstwege sind Wirtschaftswege, keine für dich freigegebenen Straßen.
- Feldwege: meist durch Verkehrszeichen gesperrt — Zeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art") oder Zeichen 260 („Verbot für Krafträder"), oft mit Zusatz „landwirtschaftlicher Verkehr frei" (§ 41 StVO). Wo so ein Schild steht, ist für dich Schluss; unbeschilderte private Feldwege brauchen die Erlaubnis des Eigentümers.
Kurz: Auch ein zugelassenes E-Motorrad darf nur auf öffentliche Straßen, nicht in Wald und Flur. Willst du ins Gelände, fahr auf eine MX-/Enduro-Strecke oder Privatgrund mit Erlaubnis — wo das in Deutschland und Europa legal ist, steht in M1 — Wo darf ich offroad fahren?. Mehr zu E-Motorrädern allgemein in der Kategorie Elektro-Motorräder.