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G.3.1 · Straßenzugelassen oder nicht — was darf auf die Straße?

Was bedeutet „straßenzugelassen" überhaupt?

Straßenzugelassen heißt: Das Motorrad darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen — mit Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein/-brief), gültiger HU („TÜV") und Versicherung. Voraussetzung ist eine Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung — die behördliche Bestätigung, dass der Fahrzeugtyp den Bauvorschriften entspricht (§ 19 StVZO) — plus die eigentliche Zulassung bei der Behörde (§ 3 FZV). Diese Typfreigabe nennt man auch Homologation. Fehlt eines davon, gehört das Bike rechtlich nicht auf die Straße — egal, wie es aussieht.

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