G.3.6 · Straßenzugelassen oder nicht — was darf auf die Straße?
Wo darf ich mit einem Motorrad ohne Straßenzulassung fahren?
Kurz: überall dort, wo kein öffentlicher Verkehr ist — und nur mit Erlaubnis:
- Motocross- und Enduro-Parks sowie offizielle Übungsgelände (oft Tages- oder Saisonticket)
- Rennstrecken bei Track-Days (für reine Rennbikes)
- Privatgrund — aber nur mit Erlaubnis des Eigentümers und wenn die Fläche komplett dem öffentlichen Verkehr entzogen ist
Tabu ist alles, was öffentlich zugänglich ist: Straßen, Feld- und Waldwege, Wald und Wiesen. Motorisiertes Fahren in Wald und Flur ist bundesweit verboten — § 14 Bundeswaldgesetz erlaubt nur das Betreten zu Fuß bzw. Radfahren auf Wegen, die Details regeln die Landeswaldgesetze. Die Bußgelder sind happig: je nach Bundesland bis zu 20.000–25.000 € (Stand 2026). Und weil du das Bike nicht zur Strecke fahren darfst, brauchst du Anhänger oder Transporter, um es hinzubringen. Für Kinder auf E-Crossern gilt dieselbe Regel — mehr dazu in der Kategorie Elektro-Motorräder.