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G.3.6 · Straßenzugelassen oder nicht — was darf auf die Straße?

Wo darf ich mit einem Motorrad ohne Straßenzulassung fahren?

Kurz: überall dort, wo kein öffentlicher Verkehr ist — und nur mit Erlaubnis:

- Motocross- und Enduro-Parks sowie offizielle Übungsgelände (oft Tages- oder Saisonticket)

- Rennstrecken bei Track-Days (für reine Rennbikes)

- Privatgrund — aber nur mit Erlaubnis des Eigentümers und wenn die Fläche komplett dem öffentlichen Verkehr entzogen ist

Tabu ist alles, was öffentlich zugänglich ist: Straßen, Feld- und Waldwege, Wald und Wiesen. Motorisiertes Fahren in Wald und Flur ist bundesweit verboten§ 14 Bundeswaldgesetz erlaubt nur das Betreten zu Fuß bzw. Radfahren auf Wegen, die Details regeln die Landeswaldgesetze. Die Bußgelder sind happig: je nach Bundesland bis zu 20.000–25.000 € (Stand 2026). Und weil du das Bike nicht zur Strecke fahren darfst, brauchst du Anhänger oder Transporter, um es hinzubringen. Für Kinder auf E-Crossern gilt dieselbe Regel — mehr dazu in der Kategorie Elektro-Motorräder.

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