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J.8.7 · Wie reagiere ich während eines Sturzes — Falltechnik?

Was sagt die Rechtslage zur Absicherung danach?

Sobald du stehst oder dich bewegen kannst, sicherst du die Unfallstelle nach § 16 StVO ab — Warnblinker am Bike, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten immer 112, bei Sachschaden an Fremdeigentum immer Polizei (110). Mehr in J1. Reale Stürze, aus denen du lernen kannst, findest du in den NBNL-Unfall-Reports.

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