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C.5.3 · Was sind Wheelie und Stoppy — und darf ich die üben?

Sind Wheelie und Stoppy auf öffentlichen Straßen erlaubt?

Nein. Auch wenn die StVO sie nicht namentlich aufzählt, verstößt jedes solche Manöver gegen die Grundregeln: § 1 Abs. 2 StVO (niemand darf gefährden, behindern oder belästigen) und § 23 Abs. 1 StVO (Verantwortung für die Fahrzeugbeherrschung; Sicht, Gehör und Kennzeichen müssen frei bleiben). Praktisch verdeckt ein hochgenommenes Vorderrad das Kennzeichen, dreht Scheinwerfer und Bremslicht aus dem Strahlbereich und schließt eine spurtreue Reaktion auf andere Verkehrsteilnehmer aus. Geahndet wird das regelmäßig mit Bußgeld (ab 100 €) und Punkten in Flensburg; bei konkreter Gefährdung greift § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Führerscheinentzug und Sperrfrist. Echte Anfänger-Unfälle nach Stunt-Versuchen findest du in den NBNL-Unfall-Reports.

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