E.4.2 · Wie fahre ich mit Sozius und in der Gruppe?
Darf ein Kind auf dem Motorrad mitfahren?
Ja, mit klaren Regeln. Nach § 21 Abs. 1a StVO dürfen Kinder unter sieben Jahren nur dann auf einem Kraftrad mitgenommen werden, wenn sie in einem besonders für sie eingerichteten Sitz sitzen. Unabhängig vom Alter gilt zwingend: Das Kind muss die Fußrasten sicher erreichen können — sonst geraten die Beine in die Räder oder an den heißen Auspuff. Erst ab sieben Jahren ist die Mitnahme als normaler Sozius erlaubt, und auch dann nur, wenn das Kind aufrecht sitzt, sich festhalten kann und die Rasten erreicht. Eine feste Altersobergrenze gibt es nicht — entscheidend ist die körperliche Eignung.
Helm ist Pflicht — auch für Kinder. Die Helmpflicht nach § 21a Abs. 2 StVO gilt ab dem ersten Meter für jede Person auf dem Bike. Fährst du selbst ohne Helm, ist es ein 15-€-Verwarnungsgeld. Nimmst du dagegen ein Kind ohne Helm mit, wird die fahrende Person mit 60 € und 1 Punkt in Flensburg belangt (mehrere Kinder ohne Helm: 70 € + 1 Punkt; Stand 2026, ohne Gewähr). Erwachsenenhelme passen nicht — du brauchst einen ECE-22.06-zugelassenen Kinderhelm in passender Größe (Größenwahl siehe F1 – Welcher Helm ist der richtige?). Dringend empfohlen außerdem: kindgerechte Motorradkleidung mit Protektoren, feste Schuhe, Handschuhe — Marken wie IXS, Held oder Difi haben Kinderlinien (siehe F2 – Welche Jacke, Hose, Stiefel und Handschuhe).
Praxistipps. Erste Fahrten: vertraute Strecke, niedriges Tempo, kurze Etappen (Kinder werden schnell müde und unaufmerksam). Topcase mit Rückenlehne oder ein Haltegurt geben kleinen Mitfahrern echten Halt. Faustregel erfahrener Fahrer: Wenn die Füße baumeln, ist das Kind zu klein — egal, was das Gesetz formal zulässt. Und: dein Kind muss wollen — niemals zwingen. Versicherung und Haftung für Mitfahrer siehe G5 – Was kosten Versicherung und Wartung?.