Ein schwerer Motorradunfall ereignete sich auf einer Rennstrecke im Rahmen der "Yamaha Track Days". Ein Motorradfahrer erlitt dabei Verletzungen und forderte Krankenhaustagegeld und ein Genesungsgeld. Ursprünglich gab es einen Streit zwischen dem Motorradfahrer und seiner Versicherung, die sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Unfallbedingungen berief, die keinen Versicherungsschutz für Unfälle bei Fahrtveranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeiten vorsieht. Das Landgericht Bielefeld hatte zunächst zugestanden, das OLG Hamm änderte das Urteil jedoch und wies die Klage vollständig ab.
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Quelle: asscompact.de
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